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   VG Regensburg, 14.01.2010 - RO 7 K 09.751   

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VG Regensburg, 14.01.2010 - RO 7 K 09.751 (https://dejure.org/2010,25969)
VG Regensburg, Entscheidung vom 14.01.2010 - RO 7 K 09.751 (https://dejure.org/2010,25969)
VG Regensburg, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - RO 7 K 09.751 (https://dejure.org/2010,25969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bayern.de PDF

    § 35 BauGB
    Zulässigkeit eines Wohnbauvorhabens im Außenbereich - Voraussetzungen einer Teilprivilegierung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB

  • openjur.de

    Zur Zulässigkeit eines Wohnbauvorhabens im Außenbereich (im Geltungsbereich einer Landschaftsschutzgebietsverordnung);Zu den Voraussetzungen einer Teilprivilegierung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Vorliegens einer Baugenehmigung hinsichtlich des Umbaus und Erweiterung eines im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gelegenen Wohnhauses; Folgen des Liegens eines Bauprojekts im Geltungsbereich einer Landschaftsschutzgebietsverordnung; Auswirkungen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnbauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 12.12.2007 - 14 B 05.2165
    Auszug aus VG Regensburg, 14.01.2010 - RO 7 K 09.751
    Denn durch die Regelung des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB sollen keine neuen Baurechte geschaffen werden, sondern nur Härten und Schwierigkeiten beseitigt werden, um den bereits im Außenbereich Ansässigen eine angemessene Wohnraumversorgung zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.02.2004, E 120, 130 [137]; BayVGH, Urt. v. 12.12.2007, Az. 14 B 05.2165 m.w.N.).

    Eine eigenständige bauliche Anlage in diesem Sinne liegt vor, wenn zu ihrer Errichtung keine grundlegenden Eingriffe in die Bausubstanz des vorhandenen Gebäudes erforderlich sind, wenn ein nicht unerhebliches neues Bauvolumen geschaffen wird und wenn Art und Weise des geplanten Anschlusses bei objektiver Betrachtung auch eine selbständige Nutzung des geplanten Vorhabens zulassen würden (vgl. BayVGH, Urt. v. 12.12.2007, Az. 14 B 05.2165).

    Dies gilt erst recht in den Fällen, in denen - wie hier - für die (unzulässige) Wohnnutzung ein weiterer Baukörper geschaffen wird (BayVGH, Urt. v. 12.12.2007, Az. 14 B 05.2165).

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03

    Einvernehmen; gemeindliches -; Einvernehmenserfordernis; Versagung des

    Auszug aus VG Regensburg, 14.01.2010 - RO 7 K 09.751
    Denn die Widerspruchsbehörde hat insoweit ein Wahlrecht, ob sie auf den Widerspruch hin die Baugenehmigung (selbst) erteilt, oder die Klägerin zur Erteilung der Baugenehmigung verpflichtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.08.2004, Az. 4 C 16/03; BayVGH, Urt. v. 13.03.2002, Az. 2 B 00.3129).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19.08.2004 (Az. 4 C 16/03) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zwar klargestellt, dass die mit der unteren Bauaufsichtsbehörde identische Gemeinde die Ablehnung eines Bauantrags nicht mit der Versagung ihres Einvernehmens nach § 36 BauGB begründen kann.

    Dem entspricht es, dass das Bundesverwaltungsgericht in dem von ihm entschiedenen Fall geprüft hat, ob die materielle Planungshoheit der Gemeinde verletzt ist, weil das streitige Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich mit § 34 BauGB nicht vereinbar ist (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 16.09.2004, Az. 4 C 16/03; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 11.08.2008, Az. 4 B 25/08; BayVGH, Beschl. v. 24.11.2008, Az. 1 ZB 08.1462).

  • VGH Bayern, 13.03.2002 - 2 B 00.3129
    Auszug aus VG Regensburg, 14.01.2010 - RO 7 K 09.751
    Denn die Widerspruchsbehörde hat insoweit ein Wahlrecht, ob sie auf den Widerspruch hin die Baugenehmigung (selbst) erteilt, oder die Klägerin zur Erteilung der Baugenehmigung verpflichtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.08.2004, Az. 4 C 16/03; BayVGH, Urt. v. 13.03.2002, Az. 2 B 00.3129).

    Die Klägerin ist auch klagebefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO), denn der korrigierende Widerspruchsbescheid berührt nicht nur die Kompetenz der Klägerin als untere Bauaufsichtsbehörde, sondern kann zugleich auch in ihre gemeindliche Planungshoheit eingreifen, wenn das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich (nach § 35 BauGB) unzulässig ist (vgl. BayVGH, Urt. v. 13.03.2002, Az. 2 B 00.3129).

    Daraus entsteht ihr jedoch kein rechtlich relevanter Nachteil, weil ihr die Befugnis, sich gegenüber der Widerspruchsbehörde auf den Schutz der materiellrechtlichen Planungshoheit zu berufen, nicht abgeschnitten wird (vgl. auch BayVGH, Urt. v. 13.03.2002, Az. 2 B 00.3129).

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 104.99

    Entgegenstehen öffentlicher Belange trotz Privilegierung eines

    Auszug aus VG Regensburg, 14.01.2010 - RO 7 K 09.751
    Steht das Vorhaben im Widerspruch zur Landschaftsschutzgebietsverordnung (Verstoß gegen die Verbote nach § 5 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 5 der Verordnung) und ist der Widerspruch nicht durch eine Ausnahme oder Befreiung auszuräumen (landschaftsschutzrechtliches Bauverbot), sind auch Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB beeinträchtigt (nach der Rechtsprechung des BVerwG stehen in diesem Falle Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sogar einem im Außenbereich privilegierten Vorhaben entgegen, vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.02.2000, Az. 4 B 104/99).
  • VGH Bayern, 17.10.2007 - 1 ZB 06.3059

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nutzungsänderung im Außenbereich (Umbau einer

    Auszug aus VG Regensburg, 14.01.2010 - RO 7 K 09.751
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs liegt eine grundsätzlich negativ zu beurteilende Verfestigung einer nicht privilegierten Wohnnutzung schon dann vor, wenn eine vorhandene Wohneinheit durch Ausdehnung der Wohnnutzung auf einen Nebenraum erweitert wird, weil hiermit die Voraussetzungen für eine Intensivierung einer im Außenbereich grundsätzlich unzulässigen Nutzung geschaffen werden (BayVGH, Beschl. v. 17.10.2007, Az. 1 ZB 06.3059).
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus VG Regensburg, 14.01.2010 - RO 7 K 09.751
    Dies überzeugt aber nicht, da § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB die genannte Beschränkung nicht enthält und, wie sich aus § 5 Abs. 2 Nr. 10, § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB ergibt, auch Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Gegenstand der Bauleitplanung sein können (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 14.04.2000, Az. 4 C 5/99; BayVGH, Beschl. v. 29.06.1999, Az. 1 B 95.4059).
  • BVerwG, 31.05.1988 - 4 B 88.88

    Zulässigkeit einer Wohnhauserweiterung im Außenbereich; Begriff der "Familie"

    Auszug aus VG Regensburg, 14.01.2010 - RO 7 K 09.751
    Gemeint sind nach ganz überwiegender Auffassung die Wohnbedürfnisse des Eigentümers und seiner Familie, deren eigengenutztes Wohnhaus wegen eines entweder schon bisher unbefriedigend gedeckten oder gewachsenen Wohnbedarfs erweitert werden soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.05.1988, Az. 4 B 88.88, Jäde u.a., BauGB, § 35 Rn. 152 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.09.1987 - 4 B 191.87

    Grenzen der Anwendbarkeit von § 35 Abs. 4 BauGB bei privilegierten

    Auszug aus VG Regensburg, 14.01.2010 - RO 7 K 09.751
    Die Begünstigungen des § 35 Abs. 4 BauGB sind im Zweifel eng auszulegen und jedenfalls nicht analogiefähig (BVerwG, Beschl. v. 29.09.1987, Az. 4 B 191.87; Jäde u.a., BauGB, § 35 Rn. 91).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 25.91

    Beiladung - Baugenehmigung - Änderungsbebauungsplan - Rechtsmittelbefugnis -

    Auszug aus VG Regensburg, 14.01.2010 - RO 7 K 09.751
    § 36 BauGB begründet hinsichtlich der materiellrechtlichen Planungshoheit keine Rechte, sondern setzt sie voraus (vgl. dazu auch schon BVerwG, Urt. v. 11.02.1993, Az. 4 C 25.91).
  • VGH Bayern, 29.06.1999 - 1 B 95.4059

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung auf Beseitigung einer auf einem Privatgrundstück

    Auszug aus VG Regensburg, 14.01.2010 - RO 7 K 09.751
    Dies überzeugt aber nicht, da § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB die genannte Beschränkung nicht enthält und, wie sich aus § 5 Abs. 2 Nr. 10, § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB ergibt, auch Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Gegenstand der Bauleitplanung sein können (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 14.04.2000, Az. 4 C 5/99; BayVGH, Beschl. v. 29.06.1999, Az. 1 B 95.4059).
  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462

    Berufungszulassung (abgelehnt); Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für

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